Mitarbeiterbeteiligung

ist ein umfassendes unternehmerisches Führungskonzept.

„Mit der Beteiligung unserer Mitarbeiter im und am Unternehmen schaffen wir eine partnerschaftliche Unternehmenskultur, die es allen leicht macht, mitzumachen, ihre Ideen, ihre Kraft und ihre Initiative einzubringen und mit Freude dabei zu sein.“

Günther Cramer, Vorsitzender des Aufsichtsrates SMA Solar Technology AG

Ziele und Wirkungen

Mitarbeiterbeteiligung fördert eine positive Leistungskultur, denn:
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durch Freiräume für eigenständiges Handeln und Beteiligung an den betrieblichen Prozessen entwickelt sich mehr Engagement, Identikation und Vertrauen im Unternehmen.
... durch materielle Anreize in Form von erfolgsabhängigen Vergütungen und Gewinnbeteiligung wird unternehmerisches Denken und Handeln der Mitarbeiter gefördert.

Mitarbeiterbeteiligung erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber, denn:
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durch eine partnerschaftliche Unternehmenskultur, die es allen ermöglicht mitzumachen, die eigenen Ideen und Kräfte mit einzubringen und mit Freude dabei zu sein, findet und bindet man exzellente Mitarbeiter.

Mitarbeiterbeteiligung zeigt gesellschaftliches Unternehmertum, denn:
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durch die Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg und am Kapital des Arbeit gebenden Unternehmens wird Engagement fair belohnt und die Vermögensbildung der Mitarbeiter gefördert.

Bausteine der Mitarbeiterbeteiligung

Bei der Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenskapital legen Arbeitnehmer Teile ihrer Vergütung oder auch einer Erfolgsbeteiligung im Arbeit gebenden Unternehmen an und erhalten als Gegenleistung eine Rendite. Neben vielen personal- und finanzwirtschaftlichen Vorteilen, gilt die Verbesserung der Eigenkapitalbasis für die Unternehmen als zentrales Motiv bei der Einführung solcher Modelle.

Eigenkapitalbeteiligungen sind in Form von Belegschaftsaktien und GmbH-Anteilen möglich, die allerdings an die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gebunden sind.

Darüber hinaus können Unternehmen aller Rechtsformen Stille Beteiligungen und Genussrechte zur Stärkung der Kapitalbasis einführen. Bei diesen so genannten Mischformen bzw. Mezzanine-Beteiligungen kommt es auf die Ausgestaltung des Beteiligungsmodells an, ob das Mitarbeiterkapital (wirtschaftlich) eher dem Fremd- oder eher dem Eigenkapital zuzurechnen ist.

Die Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter ist nicht nur eine wichtige „Vorstufe“ zur Kapitalbeteiligung, sondern vielmehr ein eigenständiges Konzept, bei dem die Leistungen des einzelnen Mitarbeiters, bestimmter Mitarbeitergruppen und der gesamten Belegschaft mit einem zusätzlichen Bonus in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens honoriert werden.

Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, die Höhe von Sonderzahlungen an die Mitarbeiter an betriebswirtschaftliche Kenngrößen – bspw. die Umsatzrendite - zu knüpfen. Dies führt in wirtschaftlich guten Zeiten zu höheren Ausschüttungen an die Mitarbeiter und bei schlechterer Geschäftslage zu einer Absenkung, die das Unternehmen wiederum von Personalkosten entlastet. Dadurch werden Unternehmen flexibler und Arbeitsplätze sicher.

Darüber hinaus können mit den Mitarbeitern Zielvereinbarungen getroffen oder Leistungsbeurteilungen vereinbart werden, die dann Grundlage für ihren individuellen Anteil an der Sonderzahlung bzw. der Erfolgsbeteiligung sind. Gleichzeitig kann das Unternehmen so gezielt innerbetriebliche Verbesserungsprozesse anstoßen, die Mitarbeiter zu mehr eigenverantwortlichem Handeln motivieren und unternehmerisches Denken fördern und honorieren.


Eine partnerschaftliche Unternehmenskultur ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass sich die Leistungsfähigkeit sämtlicher Mitarbeiter vollständig entfalten kann und sie ihr Wissen, ihr Können und ihren Willen für den Erfolg des Unternehmens einbringen.

Wesentliche Erfolgsfaktoren sind:

- Wechselseitiges Vertrauen zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft,

- Vertrauen in die wirtschaftliche Prosperität des Unternehmens und in die Unternehmensführung,

- offene Information und Kommunikation,

- Transparenz im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Zielsetzungen des Unternehmens sowie

- Einbeziehung der relevanten Personen und Personengruppen – ggf. des Betriebsrates - in die Entwicklung und
Umsetzung des Beteiligungsmodells.




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