 |
 |
 |
UNSER THEMA |
 |
Mitarbeiterbeteiligung
|
Mitarbeiterbeteiligung ist ein umfassendes unternehmerisches Führungskonzept.
Mit einer mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur und partnerschaftlicher Führung werden Freiräume für unternehmerisches Denken und Handeln der Mitarbeiter eröffnet.
Durch materielle Anreize in Form von erfolgsabhängigen Vergütungen und Gewinnbeteiligung wird unternehmerisches Denken und Handeln der Mitarbeiter gefördert.
Durch die Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Arbeit gebenden Unternehmens wird das Engagements der Mitarbeiter anerkannt und gefördert, eine zusätzliche Säule für die Vermögensbildung geschaffen und die Finanzstruktur des Unternehmens nachhaltig verbessert.
Mehr Wissen: - Das Modell der AGP - Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung - Mitarbeiter-KapitalbeteiligungsGesetz (MKBG) - Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung - Unternehmenskultur - Checkliste - Modelle der Mitarbeiterbeteiligung - Statistik
|
Das Modell der AGP
|
|
|
|
nach oben
|
Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung
|
Ziele der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung:
1. Bestätigung und Stärkung der partnerschaftlichen Unternehmenskultur
2. Anerkennung des Engagements der Mitarbeiter
3. Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg
4. Aufbau einer zusätzlichen Säule für die Vermögensbildung
5. Verbesserung von Liquidität, Bonität und Kapitalstruktur
6. Flexibilisierung der Kosten
Bei der Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenskapital legen Arbeitnehmer Teile ihrer Vergütung oder auch einer Erfolgsbeteiligung im Arbeit gebenden Unternehmen an und erhalten als Gegenleistung eine Rendite. Neben vielen personal- und finanzwirtschaftlichen Vorteilen, gilt die Verbesserung der Eigenkapitalbasis für die Unternehmen als zentrales Motiv bei der Einführung solcher Modelle.
Eigenkapitalbeteiligungen sind in Form von Belegschaftsaktien und GmbH-Anteilen möglich, die allerdings an die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gebunden sind.
Darüber hinaus können – für Unternehmen aller Rechtsformen – Stille Beteiligungen und Genussrechte zu einer Stärkung der Kapitalbasis führen. Bei diesen so genannten Mischformen bzw. Mezzanine-Finanzierungen kommt es auf die Ausgestaltung des Beteiligungsmodells an, ob das Mitarbeiterkapital eher dem Fremd- oder eher dem Eigenkapital zuzurechnen ist.
nach oben
|
Mitarbeiter-KapitalbeteiligungsGesetz
|
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden durch das neue Mitarbeiter-KapitalbeteiligungsGesetz (MKBG) steuerlich stärker begünstigt:
Jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern Unternehmensanteile bis zu einer Höhe von 360 € p.A. steuer- und sozialabgabenfrei überlassen, wenn ein entsprechendes Angebot allen Mitarbeitern, die länger als ein Jahr beschäftigt sind, offen steht (Gleichbehandlungsgebot) und wenn die Überlassung nicht mit Ansprüchen der Mitarbeiter verrechnet werden (Entgeltumwandlungsverbot).
Darüber hinaus können als vermögenswirksame Leistung zusätzlich bis zu 400 € pro Jahr und Mitarbeiter eingebracht werden. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt dann 20 %, wenn die Einkommensgrenzen von 20.000 € für Alleinverdiener bzw. 40.000 € für Verheiratete nicht überschritten werden.
Trotz mancher Einschränkungen bietet das neue Mitarbeiter-Kapital- beteiligungsGesetz Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter. Bei Inanspruchnahme aller Förderungen wird schon nach einer Laufzeit von wenigen Jahren und erst recht bei einer längeren Laufzeit erhebliches Kapital aufgebaut – als Beitrag zur Vermögensbildung der Mitarbeiter und zur Stärkung des Kapitals der Unternehmen.
nach oben
|
Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung
|
Die Ziele einer Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung:
1. Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg
2. Honorierung von Leistung und Engagement
3. Umwandlung bislang fixer Vergütungsbestandteile
4. Kompensation für veränderte Entgelt- und Arbeitszeit-Regelungen
5. Honorierung einer besseren Performance
Die Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter ist nicht nur eine wichtige „Vorstufe“ zur Kapitalbeteiligung, sondern vielmehr ein eigenständiges Konzept, bei dem die Leistungen des einzelnen Mitarbeiters, bestimmter Mitarbeitergruppen und der gesamten Belegschaft mit einem zusätzlichen Bonus in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens honoriert werden.
Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, die Höhe von Sonderzahlungen an die Mitarbeiter an betriebswirtschaftliche Kenngrößen – bspw. die Umsatzrendite - zu knüpfen. Dies führt in wirtschaftlich guten Zeiten zu höheren Ausschüttungen an die Mitarbeiter und bei schlechterer Geschäftslage zu einer Absenkung, die das Unternehmen wiederum von Personalkosten entlastet. Dadurch werden Unternehmen flexibler und Arbeitsplätze sicher.
Darüber hinaus können mit den Mitarbeitern Zielvereinbarungen getroffen oder Leistungsbeurteilungen vereinbart werden, die dann Grundlage für ihren individuellen Anteil an der Sonderzahlung bzw. der Erfolgsbeteiligung sind. Gleichzeitig kann das Unternehmen so gezielt innerbetriebliche Verbesserungsprozesse anstoßen, die Mitarbeiter zu mehr eigenverantwortlichem Handeln motivieren und unternehmerisches Denken fördern und honorieren.
nach oben
|
Unternehmenskultur
|
Ob, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum es zum Aufbau eines (Mitarbeiter-) Kapitalstocks kommt, ist im Wesentlichen eine Frage der Unternehmenskultur:
Wechselseitiges Vertrauen zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft,
Vertrauen in die wirtschaftliche Prosperität des Unternehmens und in die Unternehmensführung,
offene Information und Kommunikation,
Transparenz im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Zielsetzungen des Unternehmen sowie
Einbeziehung der relevanten Personen und Personengruppen – ggf. des Betriebsrates - in die Entwicklung und Umsetzung des Beteiligungsmodells
sind wichtige Erfolgsfaktoren und fördern die Bereitschaft der Mitarbeiter, sich an „ihrem“ Unternehmen zu beteiligen.
nach oben
|
Checkliste
|
Ziele und Voraussetzungen
1. Finanzielle Zielsetzungen - Stärkung des Eigenkapitals, Flexibilisierung der Personalkosten, Stärkung der Liquidität?
2. Personalwirtschaftliche Zielsetzungen - Bindung an das Unternehmen, Anreize zu unternehmerischem Handeln?
3. Unternehmenskulturelle Bedingungen - Identifikation mit dem Unternehmen, vertrauensvolle Zusammenarbeit, Freiräume für eigenverantwortliches Handeln?
Konzeption der Beteiligung
4. Welche Mitarbeitergruppen dürfen teilnehmen?
5. Wie wird die Mitarbeiterkapitalbeteiligung finanziert?
6. Welche Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird gewählt?
7. Welche Rechte und Pflichten haben die Mitarbeiter?
8. Welche Anlagemodalitäten sollen vereinbart werden?
9. Wann und in welcher Form erfolgt die Auszahlung?
10. Wie wird das Beteiligungsangebot gestaltet?
11. Welche Vertragsform wird gewählt?
12. Welche staatlichen Förderungen können genutzt werden?
Kommunikation und Umsetzung
13. Wer wird an der Konzeption des Modells beteiligt - Unternehmensleitung, Führungskräfte, Betriebsrat, innerbetriebliche Meinungsbildung?
14. Wie werden die Mitarbeiter informiert - Zeitpunkt, Umfang, wer informiert, wie wird diskutiert?
15. Wie wird das Modell eingeführt und inszeniert - Betriebsversammlungen, Broschüren, Hotline, Feiern?
16. Wie wird die Öffentlichkeitsarbeit gestaltet - Kunden- und Lieferanteninformation, Internet, Presse?
nach oben
|
Modelle der Mitarbeiterbeteiligung
|
In den mehr als 4.000 Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung findet sich eine große Vielfalt an unternehmenspezifischen Regelungen. Wir haben einige Beispiele ausgewählt:
Goldbeck Mitarbeiterbeteiligung [98 KB]
Globus Mitarbeiterbeteiligung [1.503 KB]
HHLA Belegschaftsaktien [2.852 KB]
Febi Stille Gesellschaft [699 KB]
Octavia Mitarbeiterguthaben [392 KB]
Grünbeck Nachfolgeregelung [55 KB]
nach oben
|
Mitarbeiterkapitalbeteiligung Statistik 2009
|
Die nachfolgende Grafik zeigt die Schätzung der Anzahl der Unternehmen mit Mitarbeiterkapitalbeteiligung, die Anzahl der beteiligten Mitarbeiter sowie den bislang aufgebauten Kapitalstock bezogen auf die verschiedenen Beteiligungsformen.
AGP/GIZ Schätzung 2009
|
|
|
|
|
|
nach oben
|
Druckbare Version
|