|
|
|
 |
 |
 |
 |
POLITIK UND VERBÄNDE |
 |
Kapitalbeteiligung praxistauglich weiterentwickeln
|
Im Rahmen des Projekts „Die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung praxistauglich weiterentwickeln“ der Hans-Böckler und der Friedrich-Ebert Stiftung, diskutierte der ehemalige Minister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, mit Vertretern aus Unternehmen, Gewerkschaften und Wissenschaft. Die AGP war durch Geschäftsführer Heinrich Beyer vertreten. Diesem ersten Expertengespräch in Berlin am 23.11.2010 folgen zwei weitere Diskussionsrunden am 22.02.2011 und am 05.04.2011.
|
Lohnpolitik
|
Die Stunde der Beteiligung Pressemitteilung der AGP vom 08.11.2010 >>mehr [63 KB]
|
Entgeltumwandlung möglich
|
Mitarbeiter-KapitalbeteiligungsGesetz (MKBG) - Der Gesetzgeber hebt das Entgeltumwandlungsverbot des § 3,39 EStG auf.
Nach der neuen Regelung, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen ist, können nun auch Teile des Gehalts oder der Sonderzahlungen bis zum Betrag von 360 € pro Jahr gemäß § 3,39 EStG im Unternehmen als Kapitalbeteiligung "stehen gelassen werden".
Dieser Betrag ist dann allerdings nur steuerfrei, nicht aber sozialabgabenfrei.
Im Klartext:
Die On-Top-Leistung des Arbeitgebers nach § 3,39 EStG („Überlassung“) ist und bleibt steuer- und sozialabgabenfrei.
Die Eigenleistung des Mitarbeiters aus Lohn und Gehalt („Entgeltumwandlung“) ist lediglich steuerfrei, Sozialversicherungsbeiträge müssen entrichtet werden.
Es bleibt beim Höchstbetrag von 360 € pro Jahr; unabhängig davon, ob der Betrag durch Überlassung, Entgeltumwandlung oder beides aufgebracht wird.
Weitere Informationen dazu: AGP-Mitteilungen 1-2010 [653 KB]
|
Materialien zum MKBG
|
Zur aktuellen Neufassung des § 3,39 EStG / Mitarbeiter-KaptalbeteiligungsGesetz
MKBG 2010 - Stellungnahme der AGP [1.642 KB]
Zum Mitarbeiter-KapitalbeteiligungsGesetz 2009
MKBG 2009 - Hintergründe und Fakten [557 KB]
MKBG 2009 - Stellungnahme der AGP [79 KB]
MKBG 2009 - Leitfaden der BDA [753 KB]
|
Druckbare Version
|
|